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BVerwG, 08.04.2002 - 2 B 8.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Revisionszulassung wegen Möglichkeit der Klärung von im Zusammenhang mit den Informationspflichten eines Dienstherrn stehenden Fragen bei Beschuldigung eines Beamten von Dritten eines pflichtwidrigen Verhaltens
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02
Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab; …
Auszug aus BVerwG, 08.04.2002 - 2 B 8.02
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 10.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.